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Wie lange dürfen Hausaufgaben in der Grundschule dauern?

Von Gennady-Redaktion · Erschienen am

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In acht von 16 Bundesländern haben wir eine Vorschrift oder amtliche Information gefunden, die eine Zeit für Hausaufgaben in der Grundschule nennt. Sieben davon nennen für Klasse 1 und 2 einen Wert von 30 Minuten am Tag, für Klasse 3 und 4 sind es je nach Land 30, 45 oder 60 Minuten, jeweils unterschiedlich verbindlich formuliert. In den anderen acht Ländern haben wir keine landesweite Zeitvorgabe gefunden (Stand: 27.09.2026), dort regeln meist Schule und Lehrkräfte den Umfang. In Niedersachsen ist der Hausaufgabenerlass am 30.09.2026 ausgelaufen; das Kultusministerium nennt auf seiner Seite weiterhin 30 Minuten, eine Nachfolgevorschrift haben wir bis zum 6. Oktober 2026 nicht gefunden.

Wie lange dürfen Hausaufgaben in der Grundschule dauern? Die kurze Antwort

Jedes Bundesland regelt Hausaufgaben selbst: per Verordnung, per Erlass oder ganz ohne feste Zahl. Wir haben für alle 16 Länder nach der einschlägigen Regel gesucht und die gefundenen Texte am 27. September 2026 gelesen. Wo wir dabei an Grenzen gestoßen sind, steht im Abschnitt "So haben wir die Regeln geprüft".

8 von 16
Ländern mit gefundener Zeitvorgabe für die Grundschule
30 Min.
häufigster Wert für Klasse 1 und 2 (7 Länder)
10 von 16
Ländern mit ausdrücklicher Aussage zu Ferienhausaufgaben

Die wichtigsten Punkte:

Wenn dein Kind gerade eingeschult wurde: Was im ersten Schuljahr neben den Hausaufgaben auf dem Plan steht, findest du in unserem Überblick Was lernt mein Kind in der 1. Klasse?.

Tabelle: Hausaufgaben-Zeit in allen 16 Bundesländern

Stand: 27. September 2026, Niedersachsen am 6. Oktober 2026 erneut geprüft. In der letzten Spalte steht die Vorschrift mit Link und, soweit angegeben, das Datum der geltenden Fassung.

LandKlasse 1 und 2Klasse 3 und 4Vorschrift
Baden-Württembergkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schule regelt den zeitlichen Umfangkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schule regelt den zeitlichen Umfang§ 10 Notenbildungsverordnung (Fassung 04.02.2025)
Bayernbis zu 1 Stunde gilt als angemessenbis zu 1 Stunde gilt als angemessen§ 28 Bayerische Schulordnung, Wortlaut aus dem Amtsblatt KWMBl 2016 Nr. 10 und der nicht amtlichen Wiedergabe bei gesetze.legal; amtliches Portal: gesetze-bayern.de (Datum der geltenden Fassung nicht ermittelt)
Berlinkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz beschließt auch zeitliche Vorgabenkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz beschließt auch zeitliche Vorgaben§ 20 Abs. 8 Grundschulverordnung (Fassung 22.09.2025)
Brandenburgsoll im Durchschnitt 30 Minuten nicht überschreitensoll im Durchschnitt 45 Minuten nicht überschreitenVV-Schulbetrieb, Nr. 5 (zuletzt geändert 07.07.2025)
Bremenkeine landesweite Zeitvorgabe für die Grundschule gefundenkeine landesweite Zeitvorgabe für die Grundschule gefundenOrientierungshilfe Hausaufgaben 241.01 (Fassung 29.10.1982, Zeiten erst ab Klasse 5)
Hamburgkeine landesweite Zeitvorgabe für die Grundschule gefundenkeine landesweite Zeitvorgabe für die Grundschule gefundenAntwort des Senats, Drucksache 21/18200 (2019): Schulkonferenz entscheidet
Hessenin der Regel bis zu einer halben Stundein der Regel bis zu einer DreiviertelstundeVOGSV, Anlage 2 Nr. 10.1 (gültig ab 01.08.2026)
Mecklenburg-Vorpommernkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz legt Art und Umfang festkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz legt Art und Umfang festVerwaltungsvorschrift Die Arbeit in der Grundschule, Nr. 8.4 (12.07.2021)
Niedersachsensollten höchstens 30 Minuten sein (Ministeriumsseite)sollten höchstens 30 Minuten sein (Ministeriumsseite)Seite des Kultusministeriums (abgerufen 06.10.2026); der Runderlass Hausaufgaben ist am 30.09.2026 außer Kraft getreten, Stand der Vorschrift unklar
Nordrhein-Westfalen30 Minuten45 MinutenSchulministerium NRW, Runderlass vom 05.05.2015 (gilt an Schulen ohne gebundenen Ganztag)
Rheinland-Pfalzsoll nicht mehr als eine halbe Stunde seinsoll nicht mehr als eine Stunde sein§ 37 Schulordnung für die Grundschulen (Fassung 06.06.2024)
Saarlandkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz regelt Art und Umfangkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz regelt Art und Umfang§ 47 Schulmitbestimmungsgesetz (Fassung 25.06.2025)
Sachsenkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, § 20 nennt nur "in angemessener Zeit"keine landesweite Zeitvorgabe gefunden, § 20 nennt nur "in angemessener Zeit"§ 20 Schulordnung Grundschulen (gültig ab 01.02.2026)
Sachsen-Anhaltbis 30 Minuten (Orientierungsrahmen)bis 60 Minuten (Orientierungsrahmen)Runderlass Hausaufgaben, Nr. 2.4 (14.03.2005)
Schleswig-Holsteinkeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz beschließt Grundsätzekeine landesweite Zeitvorgabe gefunden, die Schulkonferenz beschließt Grundsätze§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Schulgesetz (Fassung 19.07.2024)
Thüringenetwa 30 Minutenetwa 30 Minuten§ 57 Thüringer Schulordnung (gültig ab 01.08.2024)

Zwei Hinweise zur Tabelle. Der niedersächsische Runderlass Hausaufgaben ist mit Ablauf des 30. September 2026 außer Kraft getreten; eine Neufassung haben wir bis zum 6. Oktober 2026 nicht gefunden. Der Stand der Vorschrift ist damit unklar. Das Kultusministerium schreibt auf seiner Seite zur Grundschule weiterhin, dass Grundschulkinder höchstens 30 Minuten für Hausaufgaben aufwenden sollten (wer an einer Aufgabe aus Interesse weiterarbeiten möchte, darf das), und nennt die freien Wochenenden und Ferien (abgerufen am 6. Oktober 2026). Und Hamburgs Schulbehörde schreibt auf ihrer Info-Seite zu Hausaufgaben allgemein von "etwa eine Stunde am Tag", ohne eine Klassenstufe zu nennen. Eine Regel speziell für die Grundschule haben wir dort nicht gefunden.

Was die Minutenwerte bedeuten

Die Zahlen sind keine Stoppuhr für dein Kind, sondern ein Maß, an dem sich die Schule beim Aufgeben orientieren soll. Wie verbindlich dieses Maß ist, formulieren die Länder unterschiedlich. Die Texte sprechen von einem "Orientierungsrahmen" (Sachsen-Anhalt), davon, dass die Zeit "im Durchschnitt" nicht überschritten werden soll (Brandenburg), oder von Arbeitszeiten, die "in der Regel nicht überschritten werden" sollten (Hessen). Thüringen nennt "etwa 30 Minuten". Bayern und Thüringen messen ausdrücklich an einem Kind mit durchschnittlichem Leistungsvermögen (§ 28 BaySchO im Amtsblatt 2016, § 57 ThürSchulO).

Wichtiger als die Minuten ist oft ein zweiter Satz, der in den meisten Regeln steht: Hausaufgaben sollen so gestellt werden, dass Kinder sie ohne Hilfe schaffen. Das steht in den Regeln oder amtlichen Erläuterungen von zwölf Ländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg ("ohne fremde Hilfe"), Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ("ohne außerschulische Hilfe"). Hamburgs Senat formuliert es so: Aufgaben sollen "ohne Hilfe von Sorgeberechtigten oder anderen Personen alleine bearbeitet werden können" (Drucksache 21/18200).

Für dich heißt das: Wenn dein Kind die Hausaufgaben regelmäßig nur mit dir am Tisch schafft, ist das nach diesen Regeln kein Zeichen, dass du zu wenig hilfst. Es ist ein Hinweis, den die Lehrkraft kennen sollte.

Was in Ganztagsschulen und an langen Schultagen gilt

Seit dem 1. August 2026 gilt für Kinder der ersten Klasse ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, bis zum Schuljahr 2029/30 wächst er auf die Klassen 1 bis 4 an (Bundesfamilienministerium). Was das für Familien bedeutet, steht in unserem Artikel Ganztag ab 2026: was sich für Hausaufgaben ändert. Für die Hausaufgaben selbst regeln die Länder den Ganztag sehr unterschiedlich:

  • Hamburg: An Ganztagsschulen werden die Hausaufgaben laut Schulbehörde "in der Schulzeit erledigt bzw. durch vertiefende Lernzeiten in der Schule ersetzt".
  • Saarland: In gebundenen Ganztagsschulen sollten Hausaufgaben "weitgehend durch Schulaufgaben ersetzt werden". Was in der Lernzeit nicht zu schaffen ist, etwa Vokabeln oder das Lesen eines Buchs, bleibt für zu Hause.
  • Niedersachsen: Bis zum 30. September 2026 galt, dass an Tagen mit Ganztagsangebot die Zeit für Hausaufgaben in den Tagesablauf zu integrieren ist. Der Erlass ist ausgelaufen, der Stand danach ist unklar.
  • Berlin: Gebundene und offene Ganztagsschulen sollen vor allem am Nachmittag Zeiten für die Lernaufgaben vorsehen.
  • Nordrhein-Westfalen: Die 30 und 45 Minuten gelten an Schulen ohne gebundenen Ganztag. Dass Lernzeiten die Hausaufgaben ersetzen, schreibt das Ministerium ausdrücklich nur für die Sekundarstufe I.

Auch ohne Ganztag gibt es Regeln für lange Schultage, allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen:

  • Bayern: An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden an Grundschulen keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat kann davon abgewichen werden.
  • Brandenburg: An Tagen mit Nachmittagsunterricht oder anderen verpflichtenden Schulveranstaltungen sollen keine Hausaufgaben zum nächsten Tag erteilt werden. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
  • Nordrhein-Westfalen: Schulen ohne gebundenen Ganztag stellen sicher, dass Kinder an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben machen müssen.
  • Hessen: In der Grund- und Mittelstufe dürfen von einem Tag mit Unterricht nach 14 Uhr zu einem nächsten Tag mit Vormittagsunterricht keine Hausaufgaben erteilt werden. Die Schulkonferenz kann eine abweichende Regelung beschließen.
  • Niedersachsen: Bis zum 30. September 2026 galt, dass an Schultagen mit Nachmittagsunterricht Hausaufgaben für den folgenden Tag grundsätzlich in geringerem Umfang zu stellen sind. Der Erlass ist ausgelaufen, der Stand danach ist unklar.
  • Sachsen-Anhalt: Schulveranstaltungen am Nachmittag sind bei den Hausaufgaben zu berücksichtigen, "bis hin zum völligen Verzicht für den Folgetag".

Die Regel ist das eine, der Alltag das andere. Das Fachportal Ganztag entwickeln verweist auf Forschung, nach der ein Drittel der Kinder die Hausaufgaben trotz Hausaufgabenbetreuung in der Schule häufig zu Hause beenden muss (Kohler 2019). Frag deshalb in der Betreuung nach, wie viel Zeit dort für Hausaufgaben vorgesehen ist, wer nachschaut und was mit Unfertigem passiert.

Wochenende, Ferien, Krankheit

Zu Wochenende und Ferien haben mehr Länder eine ausdrückliche Regel als zu den Minuten. Für zehn Länder haben wir eine ausdrückliche Aussage zu Ferienhausaufgaben gefunden, und in den meisten davon sollen die Ferien frei bleiben. Die Details unterscheiden sich: Brandenburg lässt in begründeten Fällen Ausnahmen zu, Thüringen nimmt Lektüreaufgaben aus, Hessen formuliert eine Soll-Regel ("Über die Ferien sollen keine Hausaufgaben gegeben werden"), und in Nordrhein-Westfalen sind Ferienaufgaben nur in Ausnahmefällen und freiwillig möglich.

LandWochenende und FeiertageFerienQuelle
Baden-Württembergregelt die Schulein § 10 NVO nicht geregelt§ 10 NVO
BayernSonntage und Feiertage frei, der Samstag ist nicht genanntfrei§ 28 BaySchO im Amtsblatt 2016, Wiedergabe gesetze.legal
Berlinkeine landesweite Regel gefundenkeine landesweite Regel gefunden§ 20 GsVO
Brandenburgsollen keine Aufgaben von Freitag oder Samstag auf Montag und nicht über Feiertage gestellt werden (Ausnahmen in begründeten Fällen)sollen keine Aufgaben gestellt werden (Ausnahmen in begründeten Fällen)VV-Schulbetrieb, Nr. 5
BremenWochenende soll frei sein, Ausnahme für Fächer mit ein oder zwei Wochenstundenin der Orientierungshilfe nicht geregeltOrientierungshilfe 241.01
Hamburgkeine landesweite Regel gefundenkeine landesweite Regel gefundenDrucksache 21/18200
HessenSamstag und Sonntag sollen "nach Möglichkeit" frei bleiben; nach Freitagsunterricht nach 14 Uhr keine Aufgaben auf Montag (die Schulkonferenz kann abweichen)sollen keine Aufgaben gegeben werdenAnlage 2 Nr. 10.2, § 35 Abs. 4 und 5 VOGSV
Mecklenburg-Vorpommernin der Verwaltungsvorschrift nicht geregeltfreiVV Die Arbeit in der Grundschule, Nr. 8.4
Niedersachsenkeine Aufgaben von Freitag auf Montagkeine AufgabenSeite des Kultusministeriums (abgerufen 06.10.2026)
Nordrhein-Westfalenfrei (an Schulen ohne gebundenen Ganztag)nur in Ausnahmefällen und freiwilligSchulministerium NRW
Rheinland-PfalzSamstage, Sonntage und Feiertage freifrei§ 37 Abs. 3 Grundschulordnung
Saarlandkeine landesweite Regel gefundenkeine landesweite Regel gefunden§ 47 SchumG
Sachsenin § 20 SOGS nicht geregeltfrei§ 20 SOGS
Sachsen-Anhalterlaubt, im üblichen Zeitrahmen; nicht über einen Feiertag hinwegnicht erlaubtRunderlass Hausaufgaben, Nr. 2.5
Schleswig-Holsteinkeine landesweite Regel gefundenkeine landesweite Regel gefunden§ 63 SchulG
Thüringenfrei, Lektüreaufgaben ausgenommenfrei, Lektüreaufgaben ausgenommen§ 57 Abs. 1 ThürSchulO

Stand: 27. September 2026, Niedersachsen am 6. Oktober 2026 erneut geprüft (Ministeriumsseite; der Erlass ist ausgelaufen, die aktuelle Rechtsgrundlage unklar). "Keine landesweite Regel gefunden" heißt: In den geprüften Landesvorschriften steht dazu nichts. Regeln einzelner Schulen sind damit nicht ausgeschlossen.

Krankheit: In den Hausaufgaben-Regeln, die wir ausgewertet haben, steht nichts dazu, ob ein krankes Kind Aufgaben nachholen muss. Die einzige Erwähnung kommt aus NRW: Dort sind Aufgaben in den Ferien ausnahmsweise und freiwillig möglich, etwa wenn ein Kind wegen Krankheit viel Unterricht verpasst hat und den Stoff nacharbeiten soll (Schulministerium NRW). Ob und wie viel dein Kind nach ein paar Krankheitstagen nachholen soll, klärst du am besten direkt mit der Klassenlehrkraft.

Wenn es regelmäßig länger dauert: so sprichst du die Lehrkraft an

Ein Elternteil beschreibt auf Reddit, wie aus Hausaufgaben und im Unterricht nicht fertig gewordenen Arbeitsblättern ein Berg wird: "Manchmal führt das zu einem riesen Berg Aufgaben die ihn 2!!! Stunden an den Schreibtisch treiben." (r/Eltern) Wenn es regelmäßig so läuft, gehört das Thema in ein Gespräch mit der Schule.

Bevor du das Gespräch suchst, lohnt ein Blick auf die Ursache. Trödeln, Ablenkung und Nichtverstehen brauchen unterschiedliche Lösungen; die häufigsten Gründe haben wir in Warum Hausaufgaben ewig dauern zusammengestellt. Wenn dein Kind sich ganz weigert, hilft eher Kind will keine Hausaufgaben machen.

Eine Woche mitschreiben. Probier aus, fünf Schultage lang kurz zu notieren, was los war. Das kostet kaum Zeit und macht das Gespräch mit der Lehrkraft sachlich.

TagAufgaben laut HeftZeit am TischDavon PausenWo hing es?Hilfe nötig?
Montag (Beispiel)Mathe AH S. 12, Lesen S. 3015:10 bis 16:0510 MinutenTextaufgabe Nr. 3ja, beim Verstehen der Aufgabe
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

Checkliste für das Gespräch:

  1. Trenn im Protokoll echte Hausaufgaben von Arbeit, die im Unterricht nicht fertig geworden ist. Das sind zwei verschiedene Themen.
  2. Schau in die Tabelle oben, was in deinem Land gilt, und frag nach dem Hausaufgaben-Konzept der Schule. In vielen Ländern legt die Schule selbst die Grundsätze fest.
  3. Stell offene Fragen: "Wie lange sollte das für ein Kind in der Klasse ungefähr dauern?" und "Wobei soll mein Kind allein zurechtkommen?"
  4. Frag, ob dein Kind nach der vorgesehenen Zeit aufhören und das im Heft vermerken darf.
  5. Vereinbart, in zwei bis drei Wochen noch einmal draufzuschauen.

Du bist mit dem Thema nicht auf dich allein gestellt. In Hessen soll das Thema Hausaufgaben auf Elternversammlungen besprochen werden, in Berlin sind Eltern regelmäßig über Art und Umfang zu informieren, und in Sachsen-Anhalt sollen Schulen Rückmeldungen von Eltern einholen. Wenn es mehreren Familien in der Klasse so geht, ist der Elternabend ein guter Ort dafür. Weitere Ideen für ruhigere Nachmittage findest du in Hausaufgaben ohne Stress und in unserem Ratgeber zu Hausaufgaben in der Grundschule.

Blick nach Österreich

In Österreich gilt eine bundesweite Regel im Schulunterrichtsgesetz, § 17 Abs. 2 (Dokument aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes, dort auch in der Portalansicht). Eine Minutenzahl nennt sie nicht. Hausübungen müssen so vorbereitet sein, dass Kinder sie "ohne Hilfe anderer" schaffen, und ihr Umfang muss auf die Belastbarkeit Rücksicht nehmen. Die Wochenend- und Ferienregel ist dafür eindeutig: Hausübungen, die an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder in den Ferien erarbeitet werden müssten, dürfen nicht aufgetragen werden (Ausnahme: lehrgangsmäßige Berufsschulen).

So haben wir die Regeln geprüft

  • Quellen: Für jedes Land haben wir nach der einschlägigen Hausaufgabenregel gesucht und die gefundenen Texte gelesen, in der Regel im amtlichen Rechtsportal, auf der Seite des Ministeriums oder in einem amtlichen Dokument. Zwei Ausnahmen: Das amtliche bayerische Portal gesetze-bayern.de hat unseren Abruf blockiert. Den Wortlaut von § 28 BaySchO haben wir deshalb in der nicht amtlichen Wiedergabe bei gesetze.legal gelesen und mit dem Amtsblatt von 2016 und einer Antwort auf dem Portal des Kultusministeriums abgeglichen; das Datum der geltenden Fassung konnten wir nicht ermitteln. Für Hamburg haben wir keine eigene Hausaufgabenvorschrift für die Grundschule gefunden. Ausgewertet haben wir dort die Senatsantwort von 2019 und zwei Info-Seiten der Schulbehörde.
  • Suche im Rechtsportal: Im Saarland und in Schleswig-Holstein, wo wir keine eigene Hausaufgabenregel gefunden haben, haben wir zusätzlich die Suche des Rechtsportals nach dem Wort "Hausaufgaben" genutzt. Gesichtet haben wir nicht alle Treffer: im Saarland die ersten 25 von 35 (die übrigen zeigte das Portal nicht an), in Schleswig-Holstein die ersten 18 von 61.
  • Stand: 27. September 2026, Niedersachsen am 6. Oktober 2026 erneut geprüft.
  • "Keine landesweite Zeitvorgabe gefunden" heißt: In den geprüften Landesvorschriften steht keine Minuten- oder Stundenzahl für die Grundschule. Das ist ein Rechercheergebnis, kein Beleg dafür, dass es keine gibt. Eigene Regeln einzelner Schulen sind damit nicht ausgeschlossen, sie sind oft sogar vorgesehen.
  • Wortlaut: Wir haben die Formulierungen der Vorschriften übernommen ("soll", "Orientierungsrahmen", "etwa"), weil sie zeigen, wie verbindlich eine Zahl gemeint ist.
  • Keine Rechtsberatung: Die Übersicht ersetzt keine Auskunft der Schule oder des Schulamts.

Wenn du eine neuere Fassung einer Vorschrift kennst, schreib uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Wie lange dürfen Hausaufgaben in der 2. Klasse dauern?

Sieben Länder nennen für Klasse 1 und 2 einen Wert von 30 Minuten am Tag: Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Verbindlich ist das unterschiedlich, zum Beispiel als Durchschnitt, als Wert, der in der Regel nicht überschritten werden sollte, oder als etwa 30 Minuten. Bayern nennt für die ganze Grundschule bis zu einer Stunde als angemessen. Für Niedersachsen stammt der Wert von der Seite des Kultusministeriums (06.10.2026), der Hausaufgabenerlass ist ausgelaufen und die aktuelle Rechtsgrundlage unklar. In den übrigen acht Ländern haben wir keine landesweite Zeitvorgabe gefunden (Stand: 27.09.2026), dort regeln meist Schule und Lehrkräfte den Umfang.

Wie lange dauern Hausaufgaben in der 3. Klasse in Hessen?

In Hessen sollte die Arbeitszeit für die täglichen Hausaufgaben in Klasse 3 und 4 in der Regel eine Dreiviertelstunde nicht überschreiten, in Klasse 1 und 2 eine halbe Stunde. So steht es in Anlage 2 Nr. 10.1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in der Fassung, die seit dem 1. August 2026 gilt.

Wie viel Hausaufgaben sind erlaubt?

Keine der Landesregeln, die wir ausgewertet haben, zählt Aufgaben oder Arbeitsblätter. Wo es eine Zeitvorgabe gibt, bezieht sie sich auf die Zeit, die ein Kind für die Aufgaben brauchen soll, und in den Regeln oder amtlichen Erläuterungen von zwölf Ländern steht, dass Kinder die Aufgaben ohne Hilfe schaffen können sollen. Den konkreten Umfang stimmen in vielen Ländern die Lehrkräfte einer Klasse untereinander ab.

Sind Hausaufgaben in den Ferien erlaubt?

Für zehn Länder haben wir eine ausdrückliche Aussage zu Ferienhausaufgaben gefunden: Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den meisten davon sollen die Ferien frei bleiben, mit Unterschieden im Detail: Brandenburg lässt in begründeten Fällen Ausnahmen zu, Thüringen nimmt Lektüreaufgaben aus, Hessen formuliert eine Soll-Regel, und Nordrhein-Westfalen erlaubt Ferienaufgaben nur in Ausnahmefällen und freiwillig. Für Niedersachsen stammt die Angabe von der Seite des Kultusministeriums (06.10.2026), der Erlass ist ausgelaufen. In den anderen sechs Ländern haben wir keine landesweite Ferienregel gefunden (Stand: 27.09.2026).

Gibt es in der Grundschule Hausaufgaben über das Wochenende?

Das hängt vom Land ab. In Niedersachsen werden laut Seite des Kultusministeriums (06.10.2026) in der Grundschule keine Aufgaben von Freitag auf Montag gestellt; der zugehörige Erlass ist ausgelaufen, die aktuelle Rechtsgrundlage ist unklar. In Brandenburg sollen keine Aufgaben von Freitag oder Samstag auf Montag gestellt werden, in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. In Rheinland-Pfalz sind Samstage und Sonntage frei, in Thüringen die Wochenenden, dort aber mit Ausnahme von Lektüreaufgaben. In Nordrhein-Westfalen ist das Wochenende an Schulen ohne gebundenen Ganztag frei, in Bayern der Sonntag, und in Hessen sollen Samstag und Sonntag nach Möglichkeit frei bleiben. In Sachsen-Anhalt sind Aufgaben übers Wochenende im üblichen Zeitrahmen erlaubt. In Baden-Württemberg entscheidet die Schule.

Muss mein Kind Hausaufgaben nachholen, wenn es krank war?

In den Hausaufgaben-Regeln der Länder, die wir ausgewertet haben, gibt es dazu keine eigene Vorschrift. Nordrhein-Westfalen erwähnt nur, dass nach langen Fehlzeiten wegen Krankheit freiwillige Aufgaben in den Ferien möglich sind. Was nach ein paar Krankheitstagen nachgeholt werden soll, sprichst du am besten mit der Klassenlehrkraft ab.

Wenn eine Aufgabe hängt

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Quellen

  • Ministerium für Kultus Baden-Württemberg: Notenbildungsverordnung, § 10 Hausaufgaben (Fassung 04.02.2025). landesrecht-bw.de
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Amtsblatt KWMBl 2016 Nr. 10 mit der Bayerischen Schulordnung, § 28 Hausaufgaben (2016). verkuendung-bayern.de
  • gesetze.legal: Bayerische Schulordnung, § 28 Hausaufgaben, nicht amtliche Wiedergabe (Stand September 2026). gesetze.legal
  • Freistaat Bayern: Bayerische Schulordnung, § 28, amtliches Rechtsportal (beim Abruf am 27.09.2026 für uns gesperrt). gesetze-bayern.de
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Schule in Bayern, Antworten auf eure Fragen, Lernen und Hausaufgaben in den Ferien (2023). schule-in-bayern.de
  • Land Berlin: Grundschulverordnung, § 20 Lernerfolgskontrollen (Fassung 22.09.2025). gesetze.berlin.de
  • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: VV-Schulbetrieb, Nr. 5 Hausaufgaben (zuletzt geändert 07.07.2025). bravors.brandenburg.de
  • Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen: Orientierungshilfe Hausaufgaben 241.01 (Fassung 29.10.1982). bildung.bremen.de
  • Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: Drucksache 21/18200, Antwort des Senats "Helfen Hausaufgaben in der schulischen Bildung?" (2019). buergerschaft-hh.de
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026 (2026). bmbfsfj.bund.de
  • Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg: Ganztagsschule, Informationen (Stand September 2026). hamburg.de
  • Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg: Hausaufgaben in Hamburg (Stand September 2026). hamburg.de
  • Land Hessen: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, § 35 Hausaufgaben (Fassung 20.07.2023). rv.hessenrecht.hessen.de
  • Land Hessen: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, Anlage 2 Nr. 10 (Fassung 22.06.2026). rv.hessenrecht.hessen.de
  • Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Verwaltungsvorschrift Die Arbeit in der Grundschule (2021). regierung-mv.de
  • Niedersächsisches Kultusministerium: Hausaufgaben, Grundschule (abgerufen am 06.10.2026). mk.niedersachsen.de
  • Niedersächsisches Kultusministerium: Runderlass Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen (12.09.2019, geändert 16.05.2024, außer Kraft mit Ablauf des 30.09.2026), Wortlaut bei Schule und Recht in Niedersachsen. schure.de
  • Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem: Hausaufgabenrunderlass, Versionsverlauf und Geltungsdauer (Fassung 16.05.2024). voris.wolterskluwer-online.de
  • Ministerium für Schule und Bildung NRW: Hausaufgaben, Fragen und Antworten (Stand September 2026). schulministerium.nrw
  • Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz: Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen, § 37 (Fassung 06.06.2024). bildung.rlp.de
  • Saarland: Schulmitbestimmungsgesetz, § 47 (Fassung 25.06.2025). recht.saarland.de
  • Saarland: Ganztagsschulverordnung, § 6 Lernzeiten und häusliches Arbeiten (2013). recht.saarland.de
  • Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Schulordnung Grundschulen, § 20 Hausaufgaben (gültig ab 01.02.2026). revosax.sachsen.de
  • Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: Runderlass Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen (2005). mb.sachsen-anhalt.de
  • Land Schleswig-Holstein: Schulgesetz, § 63 Aufgaben der Schulkonferenz (Fassung 19.07.2024). gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
  • Freistaat Thüringen: Thüringer Schulordnung, § 57 Hausaufgaben (gültig ab 01.08.2024). landesrecht.thueringen.de
  • Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes: Schulunterrichtsgesetz, § 17, Dokument NOR40250437 (Fassung BGBl. I Nr. 227/2022). ogd.ris.bka.gv.at
  • Republik Österreich, Rechtsinformationssystem des Bundes: Schulunterrichtsgesetz, § 17, Portalansicht (Stand September 2026). ris.bka.gv.at
  • Fachportal Ganztag entwickeln: Hausaufgaben in Schulen mit Ganztagsangeboten (Stand September 2026). ganztag-entwickeln.de
  • Reddit, r/Eltern: Beitrag "Grundschule / Hausaufgaben" (2025). reddit.com